NGS schreibt Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention fort

Am 26. März 2009 trat das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen in der Bundesrepublik in Kraft. Der völkerrechtliche Vertrag konkretisiert die Menschenrechte für die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen, um die Teilhabe, Gleichstellung und Selbstbestimmung zu ermöglichen und zu verbessern. Im Sommer 2010 hat das NGS einen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Berhindertenrechtskonvention erarbeitet. Ein Großteil der dort festgeschriebenen Maßnahmen wurde nach eingehender Prüfung und Evaluierung bereits abgeschlossen. Andere Maßnahmen befinden sich in einem kontinuierlichen Umsetzungsprozess. 
Nun hat das NGS seinen Aktionsplan zum UN-Übereinkommen weiterentwickelt. Hierbei wurde die Präambel neu verfasst und die einzelnen Themenfelder in "Zielsetzung" und "Maßnahmen" untergliedert. Maßnahmen wurden ergänzt, andere wurden den veränderten Rahmenbedingungen angepasst. 

Den weiterentwickelten Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Konvention können Sie durch Klicken auf unten stehenden Link herunterladen.

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