Förderprogramm barrierefrei inklusiv & fair

Mit dem Förderprogramm „barrierefrei, inklusiv und fair“ unterstützen wir innovative Vorhaben zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention.

Mit dem aktuellen Schwerpunkt „Gemeinsam aktiv – Freizeit inklusiv“ fördern wir inklusive Projekte und Vorhaben in den Bereichen:

  • Kultur
  • Kunst
  • Musik
  • Sport
  • Umwelt
  • Jugendarbeit
  • Wohnen
  • Bildung
  • politische Teilhabe und Partizipation

 

Gefördert werden Maßnahmen von Projektträger*innen, Vereinen, Unternehmen und Gruppen und weiteren möglichen Institutionen, die ergänzend zu ehrenamtlichen und eigenen Ressourcen notwendige Mittel beantragen.

Die Schirmherrschaft für das Förderprogramm hat Sozialminister Alexander Schweitzer.

Das gemeinsame Erleben von Menschen mit und ohne Behinderungen in allen Bereichen der Freizeitgestaltung, in der sozialen und kreativen Tätigkeit, der Abbau von kommunikativen und baulichen Barrieren, das Empowerment von Menschen mit Behinderungen für ein selbstbestimmtes Leben sind Voraussetzung für die Förderung von Vorhaben.

Nach dem Grundsatz „Nichts über uns, ohne uns“ ist die aktive Einbeziehung von Menschen mit Behinderungen von Anfang an unverzichtbarer Bestandteil in den Vorhaben. Die aktuelle Förderperiode läuft bis Ende 2024.

 

Folgende Vorhaben können gefördert werden:

  • Ausstellungen, Kampagnen und Aufklärungsaktionen
  • Barrierefreie Veranstaltungen, Vereinsaktivitäten, Schulungen und Seminare
  • Barrierefreie Publikationen, Angebote im Internet und den sozialen Medien sowie Apps
  • Maßnahmen zur digitalen Barrierefreiheit und Kommunikation
  • Kleinere bauliche Maßnahmen zur barrierefreien Gestaltung öffentlich zugänglicher Räume, die der Begegnung von Menschen mit und ohne Behinderungen dienen.

 

Folgende Leitfragen gelten als Orientierung für die Förderentscheidungen:

  1. Sind die Vorhaben öffentlichkeitswirksam und wirken positiv auf die Bewusstseinsbildung für Inklusion hin?
  2. Werden als Zielgruppe Menschen mit und ohne Behinderungen für gemeinsame Aktivitäten und Teilhabe angesprochen?
  3. Sind Menschen mit Behinderungen von Anfang an beteiligt?
  4. Ist das Vorhaben barrierefrei gestaltet?
  5. Werden Menschen mit und ohne Behinderungen gestärkt und ermutigt (Empowerment)?
  6. Wie neu und innovativ ist das Vorhaben?
  7. Ist das Vorhaben im regulären Bereich außerhalb von Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen angesiedelt?


Gefördert werden Maßnahmen von Vereinen und Gruppen die ergänzend zu ehrenamtlichen und eigenen Ressourcen notwendige Mittel benötigen.


Beispiel hierfür können sein:

  • Aufbau eines inklusiven Musikangebotes Menschen mit und ohne Behinderungen im Musikverein.
  • Geräte und Ausrüstung für inklusive Sportgruppen.
  • Fortbildungen und Schulungen für Gruppenleitungen/Vereinsvorstände.
  • Barrierefrei gestaltete digitale Kommunikationsangebote.
  • Von Menschen mit und ohne Behinderungen entwickelte Podcasts, Internet-Videos oder -Seminare und ähnliches.
  • Schulung und Coaching für Menschen mit Behinderungen zur Beteiligung in der Interessenvertretung, Vereinsarbeit oder politischer Partizipation.
  • Aufführung mit einer inklusiven Theatergruppe.
  • Inklusives Naturcamp für Jugendliche mit und ohne Behinderungen.
  • Schreibwerkstatt mit und in leichter Sprache.
  • Ausstellung mit Werken von Künstlerinnen und Künstlern mit und ohne Behinderungen.
  • Barrierefreie Fotorallye mit Ausstellung.


Eigene Vorhaben der Kommunen und des Landes werden nicht gefördert. In der Regel werden Vorhaben einmalig gefördert.

 

Umsetzung - wie wird gefördert?

In der Regel werden Förderungen im mittleren vierstelligen Bereich (Euro) gezahlt.

Über eine Förderung entscheidet der Förderrat. Der Förderrat besteht aus:

  • ein/e Vertreter/in der Sparda Bank Südwest
  • der Landesbeauftragten für die Belange behinderter Menschen
  • ein/e Vertreter/in des Fachreferats zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (staatliche Anlaufstelle – Focal Point) der Fachabteilung des Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitales
  • ein/e Vertreter/in des Förderverein Netzwerk Gleichstellung und Selbstbestimmung Rheinland-Pfalz e.V.

 

Beratende Mitglieder sind:

  • Prof. Dr. Gregor Daschmann (Uni Mainz, Dekan des Fachbereichs Sozialwissenschaften, Medien und Sport)
  • Silvia Grünert (Landessportbund Rheinland-Pfalz)
  • Olaf Röttig (Behinderten- und Rehabilitationssportverband Rheinland-Pfalz)
  • Gerlinde Busch (Zentrum für selbstbestimmtes Leben behinderter Menschen – ZSL Mainz)
  • Etienne Emard (Landesmusikrat Rheinland-Pfalz)
  • Franziska Hauck (Landesjugendring Rheinland-Pfalz)


Finanziell unterstützt wird das Förderprogramm von der Sparda Südwest Stiftung. 

Die Entscheidungen fallen im Einvernehmen mit der Sparda Südwest Stiftung. Die Förderung soll auf Projekte regional über ganz Rheinland-Pfalz verteilt erfolgen.

Die Übergabe der Mittel geschieht grundsätzlich unter Beteiligung der regionalen Filialen der Sparda-Bank Südwest eG mit Beteiligung der Presse.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Sparda-Bank Südwest eG sollen nach Möglichkeit bei der Umsetzung der Maßnahme aktiv einbezogen werden (Unterstützung durch soziales Engagement).

Die Verwaltung der Mittel wird durch den Förderverein Netzwerk Gleichstellung und Selbstbestimmung Rheinland-Pfalz e.V. nach dem Votum des Förderrats realisiert.

 

Antragsstellung

Die Anträge werden über das Online-Formular des Netzwerk Gleichstellung und Selbstbestimmung Rheinland-Pfalz gestellt.

Link zum Antragsformular: https://www.selbstbestimmung-rlp.de/foerderprogramm/antragstellung.

Weitere Informationen zur Beantragung finden Sie hier in unserer Broschüre. Ihre Fragen zur Antragsstellung beantwortet Ihnen Frau Wollstädter gerne telefonisch unter 06131-79604-15 oder per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.

 


Ellen Kubica
Ministerium für Arbeit, Soziales,
Transformation und Digitalisierung
Bauhofstraße 9 · 55116 Mainz
Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Telefon: 0 61 31 / 16 53 42
Telefax: 0 61 31 / 16 17 53 42
Internet: www.lb.rlp.de


Schirmherrschaft

Alexander Schweitzer
Minister für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung
des Landes Rheinland-Pfalz

 

Kontakt

Netzwerk Gleichstellung und Selbstbestimmung in Rheinland-Pfalz

Umbach 4
55116 Mainz

Telefon 06131-79604-15
Telefax 06131-79604-99
E-Mail: info@selbstbestimmung-rlp.de

 

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