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Unsere Förderkriterien

Die Entscheidung über die Förderfähigkeit eines Antrags basiert auf festgelegten Förderkriterien. Zur Orientierung haben wir die nachfolgenden Leitfragen formuliert. In Ihrer Finanzierungsplanung können Sie berücksichtigen, dass Förderungen in der Regel im mittleren vierstelligen Euro-Bereich liegen.

Der Förderrat entscheidet über die Anträge in Abstimmung mit beratenden Mitgliedern. Finanziell wird das Förderprogramm von der Sparda Südwest Stiftung unterstützt. Die Sitzungen des Förderrats finden einmal pro Quartal statt, in der Regel zu Beginn des jeweiligen Quartals. Über die Termine für 2025 informieren wir Sie in Kürze auch auf dieser Seite.

Folgende Leitfragen gelten als Orientierung für die Förderentscheidungen:

  1. Sind die Vorhaben öffentlichkeitswirksam und wirken positiv auf die Bewusstseinsbildung für Inklusion hin?
  2. Werden als Zielgruppe Menschen mit und ohne Behinderungen für gemeinsame Aktivitäten und Teilhabe angesprochen?
  3. Sind Menschen mit Behinderungen von Anfang an beteiligt?
  4. Ist das Vorhaben barrierefrei gestaltet?
  5. Werden Menschen mit und ohne Behinderungen gestärkt und ermutigt (Empowerment)?
  6. Wie neu und innovativ ist das Vorhaben?
  7. Ist das Vorhaben im regulären Bereich außerhalb von Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen angesiedelt?

Sie haben Fragen zur Antragsstellung

Schreiben Sie uns eine E-Mail oder rufen Sie uns an: 

Sabine Wollstädter
Telefon: 06131 79604-15
E-Mail: foerderprogramm@selbstbestimmung-rlp.de