Unsere Struktur
Anbei erhalten Sie weitere Informationen darüber, wie wir organisiert sind.
Mitgliedschaft im Netzwerk
Mitglied im NGS RLP können natürliche und juristische Personen werden, die die Ziele des Netzwerkes aktiv unterstützen. Über die Mitgliedschaft entscheidet der Sprecherrat. In dringenden Fällen kann im Umlaufverfahren entschieden werden.
Vollversammlung
Mindestens einmal im Jahr findet eine Vollversammlung statt, zu der alle Mitglieder des Netzwerkes mit einer Frist von vier Wochen vom Vorsitzenden des Sprecherrates eingeladen werden. Die Vollversammlung bestimmt über die Geschäftsordnung des Netzwerkes. Sie nimmt den Tätigkeitsbericht des Sprecherrates und den Bericht der Geschäftsführung entgegen.
Gegen eine Entscheidung der Vollversammlung können die Mitglieder mit Behinderung mit 2/3 Mehrheit der anwesenden Mitglieder mit Behinderung Veto einlegen.
Die Vollversammlung wählt für drei Jahre drei weitere Mitglieder des Sprecherrates. Sie bleiben bis zur Neuwahl im Amt.
Sprecherrat
Der Sprecherrat setzt sich aus jeweils zwei Vertretern der beteiligten Selbsthilfeorganisationen und den Sprecher/Sprecherinnen der aktiven Arbeitsgruppen zusammen. Er beschließt mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder. Mindestens die Hälfte der Sprecher/Sprecherinnen des Sprecherrates muss behindert sein. Die Mitgliedschaft im Sprecherrat endet automatisch, wenn die entsendende Arbeitsgruppe ein Jahr lang nicht getagt hat.
Der Sprecherrat kann eigene Mitglieder oder andere Personen des Netzwerkes beauftragen, die regionale PR-Arbeit des Netzwerkes zu übernehmen. Die PR-Sprecher/Sprecherinnen stimmen sich vor Veröffentlichungen untereinander ab und informieren die Geschäftsstelle.
- Vorsitz des Sprecherrats: Der Sprecherrat wählt aus seiner Mitte eine/n Vorsitzende/n und eine/n Vertreter/in. Der/die Vorsitzende vertritt das Netzwerk nach außen.
- Geschäftsführung des Sprecherrats: Der Sprechrrat kann eine Geschäftsführung berufen und deren Arbeitsweise festlegen. Die Geschäftsführung ist weisungsgebunden gegenüber dem/der Vorsitzenden des Sprecherrates.
Arbeitsgruppen
Das Netzwerk bildet themenzentrierte und regionale Arbeitsgruppen. Die Arbeitsgruppen wählen für drei Jahre jeweils eine Sprecherin/einen Sprecher und eine Stellvertreterin/einen Stellvertreter. Eine Person vertritt die Arbeitsgruppe im Sprecherrat des Netzwerkes. Mindestens der/die Sprecherin oder der/die Stellvertreterin müssen selbst eine Behinderung haben.
Operative Arbeit
Die Weitergabe von Informationen erfolgt vorrangig über den E-Mail-Verteiler des Netzwerks. Stellungnahmen und Pressemitteilungen werden auf der Homepage des NGS veröffentlicht und – sofern möglich – zusätzlich über die digitalen und öffentlichen Kanäle der Mitgliedsorganisationen, wie beispielsweise Social Media, verbreitet.