Das Netzwerk steht für umfassende, behinderungsübergreifende Barrierefreiheit, die über alle Handlungsfelder hinweg als Querschnittsthema betrachtet werden kann. Wir begrüßen die im Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Behindertengleichstellungsgesetz -BGG) in § 4 formulierte Definition: „Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für behinderte Menschen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind. Hierbei ist die Nutzung behinderungsbedingt notwendiger Hilfsmittel zulässig“.