Pressemitteilung: Wahlrechtsausschlüsse Betreuter sind verfassungswidrig
Wahlrechtsausschlüsse sind verfassungswidrig - Kommunalwahlgesetz muss geändert werden
„Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts entspricht der seit Jahren von uns als Interessenvertretungen der Menschen mit Behinderungen erhobenen Forderung und wird ein grundlegendes Umdenken für die Gleichberechtigung für Menschen mit Behinderungen bewirken. Mit den Wahlrechtsausschlüssen wird Menschen mit Behinderungen das grundlegende Bürgerinnen- und Bürgerrecht vorenthalten, sich an den Wahlen in unserer Demokratie zu beteiligen. Diese Diskriminierung muss endlich beendet werden. Wir fordern die schnellstmögliche Umsetzung des Urteils und die entsprechenden Änderungen des Europawahlrechts auf Bundesebene und des Kommunalwahlgesetzes in Rheinland-Pfalz“ erklären Paul Haubrich, Sprecher des Netzwerks Gleichstellung und Selbstbestimmung Rheinland-Pfalz und Dr. Richard Auernheimer, Vorsitzender des Fördervereins des Netzwerks. Das Netzwerk Gleichstellung und Selbstbestimmung ist der Zusammenschluss der Verbände Selbsthilfe und Selbstvertretung der Menschen mit Behinderungen sowie der Sozialverbände in Rheinland-Pfalz.
Mit Beschluss vom 21. Februar 2019 hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts die Regelungen des Bundeswahlgesetzes zu Wahlrechtsausschlüssen für in allen ihren Angelegenheiten Betreute gemäß § 13 Nr. 2 für verfassungswidrig erklärt. Geklagt hatten 8 Bürger, die bei der Bundestagswahl 2013 vom Wahlrecht ausgeschlossen waren. Das Bundesverfassungsgericht sieht darin einerseits einen Verstoß gegen den Allgemeinheitsgrundsatz des Wahlrechts und andererseits gegen das im Grundgesetz in Artikel 3 Abs.3 verankerte Benachteiligungsverbot. Damit steht die heutige Entscheidung in einer Reihe mit weiteren Urteilen des Bundesverfassungsgerichts zu Antidiskriminierungsfragen aus den letzten Jahren.
Im Wahljahr 2019 trifft diese Entscheidung auf breites Interesse aller politischen Akteure. „Auch die LAG Selbsthilfe Behinderter Rheinland-Pfalz e.V. sieht sich in ihrer langjährigen politischen Arbeit zu dieser Thematik und für die 2.800 landesweit Betroffenen bestätigt“, so Johannes Schweizer, Geschäftsführer der LAG Selbsthilfe. Alle drei Organisationen begrüßen die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts daher ausdrücklich. Mit Blick auf die diesjährigen Europa- und Kommunalwahlen fordern sie nun eine schnelle Reaktion und Umsetzung dieser Entscheidung auch durch die rheinland-pfälzische Landesregierung.