Struktur des Netzwerks

Mitgliedschaft

Mitglied im NGS RLP können natürliche und juristische Personen werden, die die Ziele des Netzwerkes aktiv unterstützen. Über die Mitgliedschaft entscheidet der Sprecherrat. In dringenden Fällen kann im Umlaufverfahren entschieden werden.


Vollversammlung

Mindestens einmal im Jahr findet eine Vollversammlung statt, zu der alle Mitglieder des Netzwerkes mit einer Frist von vier Wochen vom Vorsitzenden des Sprecherrates eingeladen werden. Die Vollversammlung bestimmt über die Geschäftsordnung des Netzwerkes. Sie nimmt den Tätigkeitsbericht des Sprecherrates und den  Bericht der Geschäftsführung entgegen.

Gegen eine Entscheidung der Vollversammlung können die behinderten Mitglieder mit 2/3 Mehrheit der anwesenden behinderten Mitglieder Veto einlegen.

Die Vollversammlung wählt für drei Jahre drei weitere Mitglieder des Sprecherrates. Sie bleiben bis zur Neuwahl im Amt.


Sprecherrat

Der Sprecherrat setzt sich aus jeweils zwei Vertretern der beteiligten Selbsthilfeorganisationen und  den Sprecher/Sprecherinnen der aktiven Arbeitsgruppen zusammen. Er beschließt mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder. Mindestens die Hälfte der Sprecher/Sprecherinnen des Sprecherrates muss behindert sein. Die Mitgliedschaft im Sprecherrat endet automatisch, wenn die entsendende Arbeitsgruppe ein Jahr lang nicht getagt hat.

Der Sprecherrat kann eigene Mitglieder oder andere Personen des Netzwerkes beauftragen, die regionale PR-Arbeit des Netzwerkes zu übernehmen. Die PR-Sprecher/Sprecherinnen stimmen sich vor Veröffentlichungen untereinander ab und informieren die Geschäftsstelle.


Vorsitz des Sprecherrates

Der Sprecherrat wählt aus seiner Mitte eine/n Vorsitzende/n und eine/n Vertreter/in. Der/die Vorsitzende vertritt das Netzwerk nach außen.


Geschäftsführung

Der Sprechrrat kann eine Geschäftsführung berufen und deren Arbeitsweise festlegen. Die Geschäftsführung ist weisungsgebunden gegenüber dem/der Vorsitzenden des Sprecherrates.


Arbeitsgruppen

Das Netzwerk bildet themenzentrierte und regionale Arbeitsgruppen.


Themenzentrierte Arbeitsgruppen:

Die Arbeitsgruppen wählen für drei Jahre jeweils eine Sprecherin/einen Sprecher und eine Stellvertreterin/einen Stellvertreter. Eine  Person vertritt die Arbeitsgruppe im Sprecherrat des Netzwerkes.

Mindestens der/die Sprecherin oder der/die Stellvertreterin müssen selbst behindert sein.


Operative Arbeit

Die Verteilung der Informationen wird vorrangig über Email-Kontakt erfolgen. Alle Stellungnahmen und Pressemitteilungen werden über die Homepage des NGS veröffentlicht und zusätzlich über die digitalen und öffentlichen Kanäle - wie beispielsweise Social Media - der Mitglieder (falls vorhanden) verbreitet.


Mainz, den 01.01.2019

 

 

Kontakt

Netzwerk Gleichstellung und Selbstbestimmung in Rheinland-Pfalz

Umbach 4
55116 Mainz

Telefon 06131-79604-15
Telefax 06131-79604-99
E-Mail: info@selbstbestimmung-rlp.de

 

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