Leitbild des Netzwerks Gleichstellung und Selbstbestimmung Rheinland-Pfalz
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Präambel
Zielsetzung des NGS RLP ist es, die Gleichstellung, Selbstbestimmung und Teilhabe ALLER behinderter und chronisch kranker Menschen auf Grundlage der UN-Behindertenrechtskonvention zu fördern und damit eine inklusive Gesellschaft zu realisieren. Die Teilhabe an den regulären Möglichkeiten unserer Gesellschaft soll behinderten und nicht behinderten Menschen gleichermaßen ermöglicht werden.
Das Netzwerk arbeitet solidarisch, behinderungs- und verbandsübergreifend zusammen. Es gibt sich ein Leitbild, das sich wie folgt darstellt:
Barrierefreiheit
Das Netzwerk steht für umfassende, behinderungsübergreifende Barrierefreiheit, die über alle Handlungsfelder hinweg als Querschnittsthema betrachtet werden kann. Das Netzwerk begrüßt die im Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Behindertengleichstellungsgesetz -BGG) in § 4 formulierte Definition: „Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für behinderte Menschen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind. Hierbei ist die Nutzung behinderungsbedingt notwendiger Hilfsmittel zulässig“.
Arbeit
Das Netzwerk steht für die Schaffung von sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsmöglichkeiten auf dem regulären Arbeitsmarkt sowie für alternative Beschäftigungsmöglichkeiten auf dem ersten Arbeitsmarkt, beispielsweise in Form von Integrationsbetrieben.
Um die Beschäftigungssituation behinderter Menschen weiter zu verbessern, müssen unter anderem Förderinstrumente wie Budget für Arbeit, Arbeitsassistenz, Lohnkostenförderung, Finanzierung behindertengerechter Arbeitsplatzausstattung und weitere Rehabilitationsleistungen im vollen Umfang erhalten bleiben beziehungsweise ausgebaut werden.
Bildung und Erziehung
Das Netzwerk steht für die inklusive Erziehung und Bildung im schulischen und außerschulischen Bereich in allen Lebensbereichen und Altersstufen sowie für ein echtes Wahlrecht.
Die sonder- bzw. förderpädagogische Kompetenz muss in den Regelunterricht einfließen, damit Menschen mit Behinderung die volle Unterstützung erfahren.
Das Netzwerk fordert
- Bedarfsdeckende Finanzierung der Integrationshelfer, Stärkung des Berufsbildes, bessere Einbindung in die Schulen
- Reduzierung der Klassengrößen
- Ergänzung der Lehrerausbildung um den Bereich Unterricht von Schülern/Schülerinnen mit Behinderung,
- Umfassende barrierefreie Ausstattung der Schulen
- Veränderung beziehungsweise Verbesserung des Personalschlüssels
Gesundheit
Vorbedingung für die individuelle Teilhabe behinderter Menschen ist sowohl die Bereitstellung von Rehabilitationsleistungen als auch von Heil- und Hilfsmitteln, die über die derzeitige Grundversorgung hinausgehen.
Wohnen und Persönliche Assistenz
Das Netzwerk steht für selbstbestimmte und inklusive Wohnformen außerhalb von stationären Einrichtungen, mitten in der Gemeinde. Dabei muss die notwendige Unterstützung in Form von Assistenz und Begleitung zur Bewältigung des Alltags gesichert sein.
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