barrierefrei inklusiv & fair

Förderprogramm "barrierefrei, inklusiv und fair

 

Mit dem Förderprogramm „barrierefrei, inklusiv und fair“ werden innovative Vorhaben zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention unterstützt und umgesetzt. Mit dem neuen Schwerpunkt „Gemeinsam aktiv – Freizeit inklusiv“ des Förderprogramms „barrierefrei, inklusiv und fair“
möchten wir inklusive Projekte und Vorhaben in den Bereichen:

  • Kultur
  • Kunst
  • Musik
  • Sport
  • Umwelt
  • Jugendarbeit
  • Wohnen
  • Bildung
  • politische Teilhabe und Partizipation

unterstützen. Damit sollen innovative Vorhaben zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention unterstützt und umgesetzt werden. Das Förderprogramm wird von der Stiftung Kunst, Kultur und Soziales der Sparda-Bank Südwest eG finanziert. Gefördert werden Maßnahmen von Projektträgern, Vereinen, Unternehmen und Gruppen aus dem Bereich und weitere mögliche Institutionen, die ergänzend zu ehrenamtlichen und eigenen Ressourcen notwendige Mittel beantragen.

Die Schirmherrschaft für das Förderprogramm hat Sozialminister Alexander Schweitzer.

Das gemeinsame Erleben von Menschen mit und ohne Behinderungen in allen Bereichen der Freizeitgestaltung, in der sozialen und kreativen Tätigkeit, der Abbau von kommunikativen und baulichen Barrieren, das Empowerment von Menschen mit Behinderungen für ein selbstbestimmtes Leben sind Voraussetzung für die Förderung von Vorhaben.

Nach dem Grundsatz „Nichts über uns, ohne uns“ ist die aktive Einbeziehung von Menschen mit Behinderungen von Anfang an unverzichtbarer Bestandteil in den Vorhaben. Die Förderperiode startete Mitte 2020 und soll bis Ende 2023 durchgeführt werden.

 

Folgende Vorhaben können gefördert werden:

  • Ausstellungen, Kampagnen und Aufklärungsaktionen
  • Barrierefreie Veranstaltungen, Vereinsaktivitäten, Schulungen und Seminare
  • Barrierefreie Publikationen, Angebote im Internet und den sozialen Medien sowie Apps
  • Maßnahmen zur digitalen Barrierefreiheit und Kommunikation
  • Kleinere bauliche Maßnahmen zur barrierefreien Gestaltung öffentlich zugänglicher Räume, die der Begegnung von Menschen mit und ohne Behinderungen dienen.

 

Folgende Leitfragen gelten als Orientierung für die

Förderentscheidungen:

  1. Sind die Vorhaben öffentlichkeitswirksam und wirken positiv auf die Bewusstseinsbildung für Inklusion hin?
  2. Werden als Zielgruppe Menschen mit und ohne Behinderungen für gemeinsame Aktivitäten und Teilhabe angesprochen?
  3. Sind Menschen mit Behinderungen von Anfang an beteiligt?
  4. Ist das Vorhaben barrierefrei gestaltet?
  5. Werden Menschen mit und ohne Behinderungen gestärkt und ermutigt (Empowerment)?
  6. Wie neu und innovativ ist das Vorhaben?
  7. Ist das Vorhaben im regulären Bereich außerhalb von Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen angesiedelt?


Gefördert werden Maßnahmen von Vereinen und Gruppen die

ergänzend zu ehrenamtlichen und eigenen Ressourcen

notwendige Mittel benötigen.


Beispiel hierfür können sein:

  • Aufbau eines inklusiven Musikangebotes Menschen mit und ohne Behinderungen im Musikverein.
  • Geräte und Ausrüstung für inklusive Sportgruppen.
  • Fortbildungen und Schulungen für Gruppenleitungen/Vereinsvorstände.
  • Barrierefrei gestaltete digitale Kommunikationsangebote.
  • Von Menschen mit und ohne Behinderungen entwickelte Podcasts, Internet-Videos oder -Seminare und ähnliches.
  • Schulung und Coaching für Menschen mit Behinderungen zur Beteiligung in der Interessenvertretung, Vereinsarbeit oder politischer Partizipation.
  • Aufführung mit einer inklusiven Theatergruppe.
  • Inklusives Naturcamp für Jugendliche mit und ohne Behinderungen.
  • Schreibwerkstatt mit und in leichter Sprache.
  • Ausstellung mit Werken von Künstlerinnen und Künstlern mit und ohne Behinderungen.
  • Barrierefreie Fotorallye mit Ausstellung.


Eigene Vorhaben der Kommunen und des Landes werden nicht gefördert. In der Regel werden Vorhaben einmalig gefördert.

Umsetzung - wie wird gefördert?

In der Regel werden Förderungen im mittleren vierstelligen Bereich (Euro) gezahlt. Die Anträge werden an das Online-Formular des Netzwerk Gleichstellung und Selbstbestimmung Rheinland-Pfalz gestellt.

Über eine Förderung entscheidet der Förderrat. Der Förderrat besteht aus:

  • ein/e Vertreter/in der Sparda Bank Südwest
  • dem Landesbeauftragten für die Belange behinderter Menschen
  • ein/e Vertreter/in des Fachreferats zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (staatliche Anlaufstelle – Focal Point) der Fachabteilung des Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitales
  • ein/e Vertreter/in des Förderverein Netzwerk Gleichstellung und Selbstbestimmung Rheinland-Pfalz e.V.

Beratende Mitglieder sind:

  • Prof. Dr. Gregor Daschmann (Uni Mainz, Dekan des Fachbereichs Sozialwissenschaften, Medien und Sport)
  • Silvia Grünert (Landessportbund Rheinland-Pfalz)
  • Olaf Röttig (Behinderten- und Rehabilitationssportverband Rheinland-Pfalz)
  • Gerlinde Busch (Zentrum für selbstbestimmtes Leben behinderter Menschen – ZSL Mainz)
  • Etienne Emard (Landesmusikrat Rheinland-Pfalz)
  • Kira Brennemann (Landesjugendring Rheinland-Pfalz)


Die Entscheidungen fallen im Einvernehmen mit der Stiftung Kunst, Kultur und Soziales der Sparda-Bank Südwest eG. Die Förderung soll auf Projekte regional über ganz Rheinland-Pfalz verteilt erfolgen.

Die Übergabe der Mittel geschieht grundsätzlich unter Beteiligung der regionalen Filialen der Sparda-Bank Südwest eG mit Beteiligung der Presse.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Sparda-Bank Südwest eG sollen nach Möglichkeit bei der Umsetzung der Maßnahme aktiv einbezogen werden (Unterstützung durch soziales Engagement).

Die Verwaltung der Mittel wird durch den Förderverein Netzwerk Gleichstellung und Selbstbestimmung Rheinland-Pfalz e.V. nach dem Votum des Förderrats realisiert.


Matthias Rösch
Ministerium für Soziales, Arbeit,
Gesundheit und Demografie
Bauhofstraße 9 · 55116 Mainz
Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Telefon: 0 61 31 / 16 53 42
Telefax: 0 61 31 / 16 17 53 42
Internet: www.lb.rlp.de


Schirmherrschaft
Alexander Schweitzer
Minister für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung
des Landes Rheinland-Pfalz


Weitere Informationen zur Beantragung finden Sie hier in unserer Broschüre. Weitere Fragen zur Antragsstellung beantwortet Ihnen Frau Wollstädter gerne per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.


Hier gelangen Sie direkt zur Antragstellung!


Kontakt

Netzwerk Gleichstellung und Selbstbestimmung in Rheinland-Pfalz

Umbach 4
55116 Mainz

Telefon 06131-79604-15
Telefax 06131-79604-99
E-Mail: info@selbstbestimmung-rlp.de

 

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